Was man bei der Verwendung einer FFP2-Maske beachten muss

Die richtige Qualität und Tragedauer sind unabdinglich

Die neue Corona-Verordnung besagt, dass beim Einkaufen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel keine Stoffmasken verwendet werden dürfen. Im Zuge dessen appelliert das Bundesinstitut für Arznei und Medizinprodukte (BfArM) zur richtigen Verwendung des erlaubten Mund-Nasen-Schutzes, wie etwa die FFP2-Maske. Wer diese allerdings falsch verwendet, erhöht die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus oder einer seiner Mutationen. Besonders das männliche Geschlecht wird gewarnt, da durch den Bart die Gefahr steigt. In diesem Fall ist der Sitz der Maske von Bedeutung.

Die richtige Verwendung

Um den Schutz der FFP2-Masken komplett nutzen zu können und den Träger sowie andere Personen vor Tröpfchen oder Aerosolen zu schützen, sollte der Träger dafür sorgen, dass die Ränder möglichst dicht auf der Haut liegen. Somit wird von der Filterleistung am meisten Gebrauch gemacht. Damit die FFP2-Maske auch gut sitzt und nicht rutscht ist es am besten den Nasenbügel an der Nase anzupassen.
Auch die FFP2-Maske hat eine Standard-Größe – allerdings ist hier der Unterschied, dass die seitlichen Bänder an die Gesichtsform des Nutzers angepasst werden können. Bevor dies getan wird, sollte allerdings für frisch gesäuberte Hände gesorgt werden, damit der Virus auch nicht beim Aufsetzen übertragen werden kann.

Die FFP2-Maske sitzt dann richtig auf dem Gesicht, wenn an den Seiten kein Luftzug durchdringen kann. Grundsätzlich wird von FFP2-Masken mit Atemventil abgeraten, da man sich selbst zwar schützt aber sein Gegenüber nicht.

Die richtige Qualität

Beim Kauf der FFP2-Maske sollte besonders auf die Qualität geachtet werden. es gibt auch preisgünstigere Varianten aus China, die nicht geprüft werden und so nicht den Normen entsprechen. Die europäischen FFP2-Masken haben meistens die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 vermerkt. Anhand dieses CE-Kennzeichens kann man erkennen, dass die Maske das Nachweisverfahren von öffentlichen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA bestanden haben.

Ebenfalls wird an den Verbraucher appelliert, den Mund-Nasen-Schutz nach spätestens acht Stunde tragen zu erneuern. Ebenfalls ist zu beachten, dass die Maske auch nicht mehr verwendet werden darf, wenn diese nass geworden ist. Sobald dies geschieht wird die Filterfunktion gehemmt.