Maskenpflicht an Schulen in NRW

Regelung wurde zum Schulstart verschärft

Mit eingeschränktem Präsenzbetrieb hat am Montag in Nordrhein-Westfalen die Schule wieder begonnen.

Dafür wurde die Regelung zur Maskenpflicht verschärft. Nach Aussage von Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes NRW, müssen auf dem Schulgelände grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Zu diesen medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis einschließlich der Klasse 8. Falls ihnen eine medizinische Maske wegen der Größe nicht passt, dürfen sie eine Alltagsmaske benutzen.

Rund 800.000 Schüler wieder in der Schule

Vorerst ist nur für rund ein Drittel der Schüler in NRW der sechswöchige Distanzunterricht zu Ende. Also können in dem Bundesland etwa 800.000 Schüler wieder zur Schule gehen.

So wird es Präsenzunterricht unter anderem an den Grundschulen und weiteren Primarstufen geben. Für die unteren Klassen wird der Unterricht in einem Wechselmodell stattfinden.

Ebenfalls in der Schule sind wieder die Abschlussklassen, also die Abiturjahrgänge und die Klassen 10. Außerdem erhalten die Schüler der Berufskollegs Präsenzunterricht. Ein Wechselmodell ist bei den Abschlussklassen nicht vorgesehen. Falls allerdings genügend Personal und Räume vorhanden sind, ist eine Teilung der Gruppen möglich.

Weitere Öffnungen erst bei niedrigerer Wocheninzidenz

Diese Regelung für Schulen bleibt vorerst bis zum 7. März bestehen, also entsprechend dem gesamten bundesweiten Lockdown. Weitere Öffnungen des Schulbetriebs kann es laut Gebauer erst dann geben, wenn die Wocheninzidenz in NRW stabil unter dem Wert 50 liegt.