Pfingsturlaub in Bayern und Niedersachsen eventuell möglich

Lockerungen der Corona-Regeln

In einigen Bundeländern werden derzeit sehr konkret Lockerungen der Corona-Regeln geplant.
So könnte beispielsweise der Pfingsturlaub in Bayern und Niedersachsen möglich sein. Entscheidend ist hierfür, dass die 7-Tage-Inzidenz für mindestens fünf Tage unter 100 liegt. Denn dann dürfen Städte und Landkreise die Corona-Maßnahmen reduzieren.

Bayern stellt Geimpfte mit negativ Getesteten gleich

Ab Montag, dem 10. Mai, ist in Bayerns Regionen mit einer Inzidenz unter 100 die Öffnung der Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie der Kinos wieder erlaubt, wie aus einem Bericht auf Tagesschau.de von Dienstagabend hervorgeht. Voraussetzung für die jeweilige Öffnung ist die Beachtung der geltenden Hygienekonzepte und der Pflichten zum Testen und Tragen von Masken.

Schon seit diesem Donnerstag stellt Bayern die Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft wurden, mit negativ Getesteten gleich. Das geht für sie mit weiteren Lockerungen einher. Demnach gilt für vollständig Geimpfte die Testpflicht nicht. Ebenso sind sie von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen. Darüber hinaus werden sie nicht mitgezählt bei den maximal erlaubten Kontakten.

Ab dem 21. Mai, also ab dem Pfingstwochenende, soll man in Bayern auch wieder Urlaub machen dürfen. Entsprechend ist geplant, in Orten mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Übernachtungen etwa in Hotels und Ferienwohnungen zu erlauben.

Lockerungen auch in Niedersachen

Wie der NDR am Dienstag berichtete, stellt die niedersächsische Regierung die Weichen für den Übergang vom Lockdown hin zu einer Zeit mit wenigen Corona-Neuinfektionen.

So soll es ähnlich wie in Bayern ab der nächsten Woche Lockerungen in Städten und Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 geben. Nach Aussage des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil werden von der Landesregierung alle Bereiche gleichzeitig in den Blick genommen.

Einer der Grundsätze von Niedersachsens Lockerungskonzept ist die Gleichbehandlung von vollständig Geimpften, nachweislich Genesenen und tagesaktuell negativ Getesteten. So gilt etwa beim Besuch eines Restaurants ein negativer Corona-Test, ein Impfnachweis oder ein Nachweis der Genesung ab dem 10. Mai als Zutrittsvoraussetzung.

Vorerst darf die Gastronomie in den Orten mit entsprechend niedrigem Inzidenzwert nur die Außenbereiche öffnen. Die Nutzung des Innenbereiches soll etwa zwei Wochen später erlaubt sein; dann nur bei einer Maximalauslastung von 50 Prozent.

Neben diesen geplanten Lockerungsmaßnahmen gibt es noch weitere, etwa für den Einzelhandel und auch für Hotels und Ferienwohnungen. Allerdings herrschen strenge Auflagen für das Gastgewerbe. So ist beispielsweise nur eine Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen erlaubt. Außerdem dürfen im ersten Öffnungsschritt ab dem 10. Mai nur Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen beherbergt werden.