Lockerungen für Geimpfte
Maskenpflicht bleibt bestehen
Nun gibt es für Geimpfte und Genesene Lockerungen der strengen Corona-Regeln. Ende der Woche haben Bundestag und Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt.
Somit erhalten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft und von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, bestimmte Erleichterungen. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, dem 9. Mai in Kraft getreten.
Keine Ausgangsbeschränkungen für Geimpfte
Vollständig Geimpfte und Genesene sind jetzt beispielsweise befreit von den Kontaktbeschränkungen. Das hat etwa zur Folge, dass sie bei privaten Zusammenkünften nicht mehr mitgezählt werden. Also können sie sich wieder mit einer unbegrenzten Zahl von Personen treffen. Ebenso gilt für sie eine Ausnahme von den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.
Des Weiteren werden Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie brauchen nun zum Beispiel beim Besuch des Friseurs, von Geschäften oder des Zoos kein aktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.
Auch hinsichtlich der Quarantänepflichten gibt es für Geimpfte und Genese Erleichterungen. Etwa bei Einreisen aus dem Ausland müssen sie nicht in Quarantäne, außer sie kehren aus einem sogenannten Virusvarianten-Gebiet zurück.
Weiterhin Maskenpflicht
An der Maskenpflicht hat sich nichts geändert. So müssen auch Geimpfte und Genese in bestimmten Situationen weiterhin jeweils vorgeschriebene Masken tragen. Ebenso müssen sie die Abstandsgebote einhalten. Bezüglich dieser Regeln wurde die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung sehr deutlich; dort steht: „Hier gibt es keine Erleichterungen.“
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