Verkehrsunternehmen empfehlen FFP2-Masken

Reisen über Landkreisgrenzen hinweg

Das Reisen ist wegen der Corona-Regeln derzeit nicht einfach. Es stellt sich unter anderem besonders die Frage, welche Maske in Bussen und Bahnen getragen werden muss. Der einfachste Weg ist offenbar, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen – sowohl im Nah-, als auch im Fernverkehr.

Besonders bei Fahrten über Landkreisgrenzen hinweg, ist zu beachten, dass sich unter Umständen während der Reise die Corona-Regeln ändern können. Startet man seine Reise in einem Kreis mit einer Inzidenz unter 100 ist anfangs eine medizinische OP-Maske erlaubt. Fährt die Bahn oder der Bus weiter in einen Kreis mit einer Inzidenz über 100, gilt dann die FFP2-Maskenpflicht. Denn dort greift die sogenannte Bundes-Notbremse.

Es ist auch möglich, dass in einigen Bundeländern grundsätzlich in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getragen werden muss. So hat beispielsweise NRW vor kurzem seine Coronaschutzverordnung geändert und die FFP2-Maskenpflicht verschärft.

Empfehlungen der Verkehrsunternehmen

Entsprechend gibt es von mehreren Verkehrsunternehmen inzwischen die Empfehlung, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

Beispielsweise rät die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn (LSE), zuständig für das Busliniennetz im Landkreis Lüchow-Dannenberg, laut eines Berichts des NDR zum Tragen einer FFP2-Maske – unabhängig von der Inzidenz.

Auch das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio spricht sich deutlich für FFP2-Masken aus. So schreibt das Unternehmen auf seiner Website: „Wir empfehlen unseren Fahrgästen dringend, im Sinne des Gesundheitsschutzes im Zug und auf Bahnsteigen grundsätzlich FFP2-Masken zu tragen.“

Solch eine dringende Empfehlung hat auch die Deutsche Bahn auf ihrer Website veröffentlicht.