Notbremse im Bundestag beschlossen
Zahlreiche bundesweite Corona-Maßnahmen
Bundeseinheitliche Maßnahmen sollen künftig das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie eindämmen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100 überschreitet.
Dafür hat der Deutsche Bundestag am Mittwoch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Allgemein zeigt sich, dass Masken und Tests wichtige Elemente im Kampf gegen die Corona-Pandemie bleiben.
Bereits im Vorfeld der gestrigen Bundestagssitzung sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangenen Freitag: „Es führt kein Weg vorbei: Wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen.“ Nach ihrer Aussage müssen die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen besser gebündelt werden.
Bundeseinheitliche Maßnahmen
Bei Bedarf gelten nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.
Beispielsweise gibt es dann Ausgangssperren in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten etwa für diejenigen, die zur Arbeit gehen.
Der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs, zum Beispiel Supermärkte, bleibt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 geöffnet. So soll auch bei einer hohen Inzidenz die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt sein. Hierbei weist die Bundesregierung deutlich auf die bestehende Maskenpflicht hin: „In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.“
Im übrigen Einzelhandel ist dann das Einkaufen bei einer Inzidenz unter 150 möglich – allerdings nur mit Termin, Test und Maske. Bei einer Inzidenz über 150 müssen diese Geschäfte schließen.
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie der Besuch beim Friseur und bei der Fußpflege sind mit einer FFP2-Maske erlaubt. Für Friseur und Fußpflege brauchen die Kunden zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.
Die Gastronomie bleibt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 geschlossen. Jedoch sind Abholung und Lieferdienste möglich.
Am heutigen Donnerstag berät noch der Bundesrat über die Gesetzesänderung. Seine Zustimmung dafür ist allerdings nicht nötig.
Kommentarbereich geschlossen.