Maskenpflicht für Grundschüler in Bremen
Schnelltests zur Teilnahme am Unterricht für alle Schüler
Die Osterferien haben bereits in mehreren Bundesländern ein Ende gefunden. Mit dem Start des Unterrichts in Bremen und Niedersachsen kommen auch neue Regeln auf die Schüler zu. Darunter enthalten ist eine Maskenpflicht für Grundschüler sowie Corona-Schnelltests für alle Schüler. Es werden sogenannte Laientests eingesetzt, die im vorderen Nasenbereich durchgeführt werden. Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor. Schon in dieser Woche werden die Schüler in Niedersachsen getestet. Die Schüler sollen die Tests allerdings in den Schulen abholen und zu Hause anwenden.
In Bremen gilt diese Regelung erst ab nächster Woche. Der Unterschied ist, dass die Schüler vor Ort in der Schule getestet werden. Damit die Schüler in Niedersachsen und in Bremen am Unterricht teilnehmen dürfen, muss der Schnelltest negativ ausfallen. Sobald der Test positiv ausfällt, muss die Schule darüber informiert und kurz darauf einen zuverlässigeren PCR-Test durchgeführt werden.
In Bremen muss allerdings seit Anfang der Woche während des Unterrichts eine Maske getragen werden. Dies gilt für Schüler als auch für Grundschüler. Während des Aufenthalts im gesamten Gebäude muss die Maske getragen werden, sofern ein kommunaler Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 besteht.
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