Verschärfte FFP2-Maskenpflicht in NRW

FFP2 Atemschutzmasken in Nah- und Fernverkehr

In Bus und Bahn sowie im Taxi müssen Kunden in Nordrhein-Westfalen seit Samstag Atemschutzmasken tragen. Atemschutzmasken sind laut der Coronaschutzverordnung in NRW Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder mit diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95).

Über diese und weitere Änderungen der Verordnung informierte die Landesregierung in NRW am vergangenen Freitag. Die damit verschärfte FFP2-Maskenpflicht gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr.

Die Rheinbahn weist deutlich darauf hin, dass das Tragen einer FFP2-Maske auch an den Haltestellen gilt. So schreibt das Düsseldorfer Nahverkehrsunternehmen in seiner Pressemitteilung: „Für Fahrgäste gilt ab sofort – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts an Haltestellen und in U-Bahnhöfen – die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder KN95.“

Die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung wurde zunächst bis zum 14. Mai verlängert. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW am Freitag mit. So solle sichergestellt werden, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.