Krefeld: Wiedereinführung der Maskenpflicht in der Innenstadt

Mehr Passanten in Folge der Lockerungen

In Krefeld herrscht seit diesem Mittwoch in der Innenstadt wieder Maskenpflicht unter freiem Himmel. Das gab die Stadt Krefeld am Dienstag bekannt.

Zu den Gebieten der Maskenpflicht zählt der Bereich auf und innerhalb der Krefelder Wälle und die außerhalb dieses Bereiches liegenden Fußgängerzonen in der Innenstadt. Ebenso gilt sie in den Fußgängerzonen der Stadtteile Hüls, Traar und Uerdingen. Somit muss in diesen Gebieten draußen mindestens eine Alltagsmaske getragen werden.

Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit

Die aktuelle Verpflichtung besteht dort werktags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr. Laut dem Krefelder Amtsblatt hat die neue Allgemeinverfügung Gültigkeit bis zum 28.03.2021. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Diese werden in entsprechenden Fällen ab dem Wochenende erhoben. In den ersten Tagen werden die Bürger lediglich durch Ansprachen auf die Wiedereinführung der Regel aufmerksam gemacht, teilt Oberbürgermeister Frank Meyer mit.

Viele Besucher in der Innenstadt

Die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Freien begründet die Stadt Krefeld unter anderem mit einem nachhaltig und signifikant hohen Wert der 7-Tage-Inzidenz. Wie die Stadt in ihrem Amtsblatt schreibt, lag dieser Wert am 08.03.2021 bei 74,8.

Ebenso wird als Grund das Personenaufkommen in der Innenstadt genannt, das im Zusammenhang mit den ersten Öffnungsschritten zugenommen hat. So erklärt die Stadt Krefeld, dass der Mindestabstand untereinander nicht durchgängig eingehalten werden kann. Diesbezüglich wird konkret das sogenannte „Terminshopping“ erwähnt. Dort bilden sich nach Aussage der Stadt Warteschlangen vor den Geschäftslokalen trotz gebuchter Zeitfenster. Dadurch ist dann ein Passieren ohne Unterschreitung des Mindestabstandes nicht möglich.

Zu der aktuellen Situation sagt der Oberbürgermeister: „Die Kollegen haben festgestellt, dass sich wieder deutlich mehr Besucher in der Innenstadt aufhalten. Deshalb haben wir entschieden, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in besonders stark frequentierten Fußgängerbereichen bereits ab Mittwoch wieder in Kraft zu setzen.“