Beim Kauf qualitativ hochwertiger Masken kommt es auf den Hersteller an
Baden-Württemberg verteilt mangelhafte Masken
Baden-Württemberg erklärte sich dazu bereit Millionen FFP2-Masken im Kampf gegen das Corona-Virus kostenlos zu verteilen. Zunächst waren Gesundheitsexperten positiv überrascht. Die gute Laune hielt allerdings nicht lange an, da bereits ein paar Wochen später das Sozialministerium die bereitgestellten Masken als nicht ausreichend für die Anforderungen erklärte. Ca. 3,5 Millionen der FFP2-Masken, die sich im Landesvorrat befanden, wurden sogar als mangelhaft ausgewiesen.
Nach dieser Entdeckung wurden alle Masken im Lager des Landes Baden-Württemberg geprüft. Das Sozialministerium prognostiziert rund sieben Millionen Masken mit mangelnder Sicherheit. Eine Sprecherin erklärt dazu: „Darin sind aber auch Masken enthalten von nicht getesteten Chargen, bei denen wir nur vermuten, dass sie auch mangelhaft sein könnten“.
Masken deutscher Herstellung als Ersatz
Grund sei gewesen, dass die Masken zu durchlässig gewesen seien. Das Ministerium appelliert: „Selbstverständlich wurden alle Einrichtungen unmittelbar nach Bekanntwerden der Prüfergebnisse informiert und darauf hingewiesen, die Masken nicht mehr zu verwenden“. Selbst wenn nur zwei Masken von zehn in einer Charge durchgefallen waren, wurden diese komplett erneuert. Um die mangelhaften Masken auszutauschen wurden EU-konforme FFP2-Masken deutscher Herstellung gewählt. Eine Sprecherin betont: „Nur Masken, die die Normvorgaben erfüllen, werden anschließend verteilt“.
Für den entstandenen Schaden werden nun die verantwortlichen Hersteller um Schadensersatz gebeten. Ein Vertragspartner aus dem Ausland akzeptiere die Ansprüche nicht. Dazu erklärt ein Ministeriumssprecher, dass somit eine Auseinandersetzung vor Gericht nicht auszuschließen sei.
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